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Berufshelfer bei einem Beratungsgespräch

Berufshelfer bei einem Beratungsgespräch

Berufliche und soziale Teilhabe

Besuchsdienst der Berufshelfer

Häufig ist eine Rückkehr in das Berufsleben nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation nicht ohne weiteres möglich.

Um den persönlichen Rehabilitationsverlauf frühzeitig gemeinsam umfassend planen und optimal gestalten zu können, werden seit Jahren im Besuchsdienst Unfallverletzte bereits während der stationären Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken aufgesucht.

Ein Aushang in den Einrichtungen weist auf die Besuchstermine hin.

Schwerpunkteinrichtungen werden zu einem festen, wöchentlichen Termin von einem Reha-Berater/Berufshelfer, weitere auf Wunsch des Patienten oder der Einrichtung besucht.

Der Reha-Berater/Berufshelfer berät den Versicherten, nimmt Anträge entgegen, führt Gespräche mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten und informiert den Unfallversicherungsträger. Dabei prüft er insbesondere, ob spezielle medizinische oder berufsfördernde Maßnahmen erforderlich werden.

Auch Patienten anderer Kostenträger können den Service des Besuchsdienstes für Auskünfte über ihre sozialen Rechte in Anspruch nehmen.

Der Besuchsdienst mit bundesweit jährlich über 34.000 Beratungen wird von den Landesverbänden organisiert. Ansprechpartner für nähere Informationen ist der regional zuständige Landesverband.