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Berufskrankheiten-Geschehen

  • Im Bereich der UV der gewerblichen Wirtschaft, der UV der öffentlichen Hand sowie der Schüler-UV ist die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2010 gegenüber dem Vorjahr um 5,0 % auf 70.277 gestiegen. Jede Verdachtsanzeige löst ein Feststellungsverfahren aus.
  • Im Jahr 2010 wurden 69.186 Verfahren abgeschlossen. In 15.461 dieser Fälle wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt (-3,8 %) und dabei in 6.123 Fällen auch eine Rente gewährt (-7,8 %). In weiteren 15.758 Fällen (+66,0 % 1) wurde zwar die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne waren jedoch nicht erfüllt. Hierbei kann es sich z.B. bei Hauterkrankungen um die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handeln. Dennoch werden in diesen Fällen ggf. im Rahmen von § 3 BKV Leistungen zur Individualprävention bzw. zur medizinischen Rehabilitation erbracht. In 45,1 % der 2010 abgeschlossenen Feststellungsverfahren wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung bestätigt (31.219 Fälle). In den übrigen 37.967 Fällen (+ 2,2 %) hat sich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht bestätigt, weil entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden konnte.
  • Daneben waren im Berichtsjahr 2.486 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit zu verzeichnen - überwiegend aufgrund von anorganischen Stäuben, insbesondere Asbest.
  2009 2010 Veränderung in %
Anzeigen auf Verdacht einer BK 66.951 70.277 + 5,0
 BK-Verdacht bestätigt 25.570 31.219 + 22,1
davon:        
Anerkannte Berufskrankheiten 16.078 15.461 - 3,8
     darunter: Neue BK-Renten 6.643 6.123 -  7,8
Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt1 9.492 15.758 + 66,0
 BK-Verdacht nicht bestätigt 37.132 37.967 + 2,2
 Entschiedene Fälle insgesamt 62.702 69.186 + 10,3
Todesfälle infolge einer BK 2.767 2.486 - 10,2

1 Der Anstieg bei den Fällen, bei denen die berufliche Verursachung festgestellt wurde, aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen, ist durch die Verbesserung der Dokumentation der §3-Maßnahmen in der Stufe 1 des Stufenverfahrens Haut zu begründen.