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Arbeitsplatzsituation auf einem Gerüt

Mit Unterstützung eines Therapeuten auf ein Gerüst steigen

Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe

Sicherung des Arbeitsplatzes

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit versucht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. In Abstimmung mit den Versicherten und dem Arbeitgeber werden dafür alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die Unfallversicherungsträger unterstützen dabei durch Angebote der medizinischen Rehabilitation und bieten, wenn nötig, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das kann zum Beispiel der Umbau des Arbeitsplatzes sein, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem nicht möglich, wird versucht, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten, zum Beispiel durch Neu- oder Weiterqualifizierung und Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.

Arbeitsplatzvermittlung

Ist auch dies nicht möglich, wird eine zügige und nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt, z. B. an einen behindertengerecht gestalteten Arbeitsplatz. Die Arbeitsplatzvermittlung kann dabei u.a. über DGUV job erfolgen, einem Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Berufliche Anpassung und Qualifizierung

Ist für die Wiedereingliederung eine Qualifizierung notwendig, kann diese betrieblich oder überbetrieblich bei Bildungseinrichtungen erworben werden, das sind zum Beispiel Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerke. Je nach Schwere der Behinderung und den verbliebenen Fähigkeiten kann auch eine unterstützte Beschäftigung oder der Einsatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Betracht kommen.

Die Wiedereingliederungschancen jeder/jedes betroffenen Versicherten werden durch Profiling- und Assessmentinstrumente präzise erfasst. Koordiniert und mit den Versicherten geplant werden alle notwendigen Maßnahmen von den  Reha-Manager(inne)n und Berufshelfer(inne)n.

Kinder und Jugendliche

Auch bei Kindern und Jugendlichen werden nach einem versicherten (Schul-) Unfall Leistungen zur Teilhabe erbracht. Ziel dabei ist es u.a., den Betroffenen eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung fördert nicht nur die berufliche Wiedereingliederung, sie unterstützt Versicherte mit einer bleibenden Behinderung auch bei der Führung eines möglichst selbständigen Lebens, mit dem Ziel, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die einzelnen Maßnahmen (zum Beispiel Wohnungsumbau) sind variabel und werden an den Einzelfall angepasst.

Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, die von den Berufshelfer/-innen und Reha-Manager/-innen der UV-Träger koordiniert werden. Hierzu zählen u.a.: