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Historisches Plakat aus dem Bergbau (Quelle: Bergbau-BG)
Infografiken
- Auf einen Blick - Entwicklung
1886 bis heute
(PDF, 473 kB) - Neue Arbeitsunfallrenten -
Entwicklung 1886 bis heute
(PDF, 451 kB) - Tödliche Arbeitsunfälle -
Entwicklung 1886 bis heute
(PDF, 445 kB) - Neue Arbeitsunfallrenten -
Entwicklung 1886 bis heute, Quote je 1.000 Vollarbeiter
(PDF, 445 kB) - Tödliche Arbeitsunfälle -
Entwicklung 1886 bis heute, Quote je 1.000 Vollarbeiter
(PDF, 446 kB) - Weniger Arbeitsunfälle -
Entwicklung 1956 bis heute
(PDF, 429 kB)
Strukturen und Aufgaben
125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung - ein Rückblick (Teil 2)
In nur sechs Jahren, von 1883 bis 1889 legt der Reichstag mit drei neuen Gesetzen den Grundstein für die moderne Sozialversicherung: die Kranken-, die Unfall- und die Rentenversicherung.
Im Kern enthält das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 viele Elemente, die bis heute Bestand haben: Von Anfang an obliegt die Finanzierung der Versicherung allein den Unternehmern. Im Gegenzug werden sie von ihrer zivilrechtlichen Haftpflicht befreit. Auch das Prinzip der Einstufung der Betriebe und ihrer Beiträge nach Gefahrklassen wird bereits mit der Gründung der Berufsgenossenschaften eingeführt. 55 sind es, die das Reichsversicherungsamt in seiner Bekanntmachung vom 5. Juni 1885 anerkennt. Im gleichen Jahr kommt es auch zur Einrichtung so genannter Ausführungsbehörden des Reichs und der Bundesstaaten für die Unfallversicherung in staatlichen Betrieben, es sind die Vorgänger der heutigen Unfallkassen.
Geführt werden die Berufsgenossenschaften von einer Selbstverwaltung der Unternehmer. Für eine Beteiligung der Arbeitnehmer, die einzelne Stimmen fordern, gibt es keine Mehrheit. Die Parität in der Selbstverwaltung wird erst 1951 verwirklicht werden. Versichert gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sind zunächst allerdings nur Beschäftigte aus „gefährlichen“ Betrieben. Zwar wird diese Definition in den folgenden Jahren beständig ausgeweitet, der Versicherungsschutz für alle Arbeitnehmer kommt jedoch erst 1942.
Unfallverhütung ist neben der Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitnehmern, die einen Arbeitunfall erlitten haben, das zentrale Anliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Bereits 1886 - nur ein Jahr nach der Gründung - wird die erste Unfallverhütungsvorschrift von einer Berufsgenossenschaft erlassen. Bis ins Jahr 1900 haben die Berufsgenossenschaften lediglich das Recht, Unfallverhütung in den Betrieben zu betreiben. Danach wird es zu ihrer Pflichtaufgabe. Das schlägt sich auch in der Zahl ihrer Technischen Aufsichtsbeamten nieder: 1910 sind es immerhin schon 339.
Maßstab für den Anteil einer jeden Berufsgenossenschaft ist deren aktuelles Unfall und Berufskrankheitengeschehen.
125 Jahre - ein Rückblick
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"Stabiltät von Anfang an"
(PDF, 6 MB) - Sicher arbeiten - 125 Jahre
gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
(PDF, 4 MB) (Historisch-didaktische Darstellung, gemeinsam herausgegeben vom Deutschen Historischen Museum und der DGUV)
Weitere Artikel
Historische Darstellungen einzelner Berufsgenossenschaften:

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