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Vorsicht - Umsicht - Rücksicht! Arbeitsschutzplakat aus den 30er Jahren
Infografiken
- Auf einen Blick - Entwicklung
1886 bis heute
(PDF, 473 kB) - Neue Arbeitsunfallrenten -
Entwicklung 1886 bis heute
(PDF, 451 kB) - Tödliche Arbeitsunfälle -
Entwicklung 1886 bis heute
(PDF, 445 kB) - Neue Arbeitsunfallrenten -
Entwicklung 1886 bis heute, Quote je 1.000 Vollarbeiter
(PDF, 445 kB) - Tödliche Arbeitsunfälle -
Entwicklung 1886 bis heute, Quote je 1.000 Vollarbeiter
(PDF, 446 kB) - Weniger Arbeitsunfälle -
Entwicklung 1956 bis heute
(PDF, 429 kB)
Drittes Reich und Nachkriegszeit
125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung - ein Rückblick (Teil 4)
In der Zeit des Dritten Reiches bleibt die Unfallversicherung in ihrer Organisationsform und ihren Aufgaben im Kern
unbeeinträchtigt. Stärkster Eingriff ist die Absetzung der Selbstverwaltung und die Implementierung des
"Führerprinzips". Der Nationalsozialismus hatte ein eigenständiges Interesse an der Verhütung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten. Sein Ziel war die Stärkung der "Volksgesundheit“ als Voraussetzung für die wirtschaftlichen
und militärischen Pläne des Regimes. Der erste deutliche Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie auf die
Verwaltungen der Unfallversicherung ist in der Vertreibung jüdischer Unternehmer aus ihren Ehrenämtern in den
Berufsgenossenschaften zu sehen. Widerstand haben die Verantwortlichen der Unfallversicherung dem neuen Regime wohl nur
an wenigen Stellen entgegengebracht. Die Stimmung schwankt eher zwischen Anpassung und Begeisterung. So wird in einem
Protokoll der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft vom August 1939 die Flucht jüdischer Unternehmer nur
insoweit erwähnt, als man sich Sorgen machte um die "Sicherung der jüdischen Beiträge“.
Dennoch fällt 1942 einer der wichtigsten Fortschritte im Unfallversicherungsrecht gerade in diese Zeit: die Ausdehnung
des Versicherungsschutzes auf alle Arbeitnehmer - ohne Ausnahme.
Nachkriegszeit
Nach dem Krieg wird die Unfallversicherung ebenso wie das Land zerrissen: In der DDR gibt es nur noch eine Einheits-Sozialversicherung, der Arbeitsschutz wird allein von staatlichen Stellen ausgeübt. In der neuen Bundesrepublik revidieren die politisch Verantwortlichen die strukturellen Veränderungen der NS-Zeit: 1951 wird die paritätische Selbstverwaltung eingeführt. In dieser Zeit werden auch die ersten berufsgenossenschaftlichen Kliniken gebaut, um den Versicherten eine optimale Versorgung bieten zu können. Parallel zur medizinischen Rehabilitation wächst auch die Bedeutung der Prävention. In den 60er Jahren bekräftigt die Politik das Prinzip der Unfallversicherung durch den gesetzlichen Auftrag, Unfälle "mit allen geeigneten Mitteln“ zu verhüten.
Eine große Ausweitung ihrer Verantwortung erfahren die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand dann 1971 mit der Gründung der Schülerunfallversicherung. Seither genießen auch alle Schüler, Studenten, Hort- und Kindergartenkinder Versicherungsschutz bei Unfällen, die ihnen in ihrer Bildungsstätte oder auf dem Weg dorthin zustoßen. Im Übrigen sind bei den Unfallkassen viele im öffentlichen Interesse selbstlos tätige Personen versichert, zum Beispiel Lebensretter und - unter bestimmten Voraussetzungen - auch ehrenamtlich Tätige.
125 Jahre - ein Rückblick
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"Stabiltät von Anfang an"
(PDF, 6 MB) - Sicher arbeiten - 125 Jahre
gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
(PDF, 4 MB) (Historisch-didaktische Darstellung, gemeinsam herausgegeben vom Deutschen Historischen Museum und der DGUV)
Weitere Artikel
Historische Darstellungen einzelner Berufsgenossenschaften:

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