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Vorschriften

Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) stellen für jedes Unternehmen und für jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Die UVVen im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden per Sammelbegriff auch als „BG-Vorschriften“ (BGV) bezeichnet und in folgende Kategorien eingeteilt:
  • BGV A1 ff (Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsschutzorganisation),
  • BGV B1 ff. (Einwirkungen),
  • BGV C1 ff. (Betriebsart / Tätigkeiten) sowie
  • BGV D1 ff. (Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren).
Die Unfallverhütungsvorschriften im Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) werden per Sammelbegriff als GUV-Vorschriften (GUV-V) bezeichnet. Die Einteilung der Unfallverhütungsvorschriften entspricht der oben dargestellten Katalogisierung.


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