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DGUV Test

Foto: DGUV Test

Ansprechpartner

Rüdiger Reitz
Abteilung Sicherheit und Gesundheit  (SiGe)
Referat "Produktsicherheit und DGUV Test"
Telefon: 0351 457-2210

Prüfung und Zertifizierung

Arbeitsschutz setzt an der Quelle an

Arbeitsmittel wie Maschinen, elektrische Geräte und Persönliche Schutzausrüstungen müssen sicher sein. Sie dürfen Arbeitnehmer nicht gefährden bzw. müssen für ihren optimalen Schutz sorgen. Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsmittel bilden somit eine wesentliche Grundlage für den Arbeitsschutz im Betrieb. Die gesetzliche Unfallversicherung hat in den letzten Jahrzehnten intensiv dazu beigetragen, hier ein hohes Niveau zu erreichen.

Hier hat die Tätigkeit der DGUV Test der gesetzlichen Unfallversicherung ihren Ursprung: Geprüft wird bereits vor dem betrieblichen Einsatz, ob Arbeitsmittel die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.
Seit 1965 sind die berufsgenossenschaftlichen Fachausschüsse in der Prüfung und Zertifizierung aktiv. Über 100.000 Zertifikate wurden bisher ausgestellt. 1993 schlossen sich die jetzt 19 Prüf- und Zertifizierungsstellen zum DGUV Test zusammen.

Durch die Prüfung und Zertifizierung gewinnen die Berufsgenossenschaften vielfältige Informationen über Produktmängel, aber auch über innovative Entwicklungen. Durch die aktive Mitarbeit in der Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene werden diese Erkenntnisse weitergegeben.

Bei vielen Produkten können Verbraucher und Betriebe an Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) oder dem DGUV Test-Zeichen erkennen, dass das Produkt durch eine unabhängige Stelle überprüft wurde. In einer  Internetdatenbank sind alle geprüften Produkte aufgelistet, die über ein gültiges Zertifikat des DGUV Test verfügen: eine praktische Hilfe für Einkäufer.


Informationsangebot des DGUV Test
Informationen über die Aktivitäten und Prüfzeichen der Prüf- und Zertifizierungsstellen erhalten Sie auf den Internetseiten des DGUV Test. Hier finden Sie auch aktuelle Informationen rund um Produktsicherheit und -prüfung sowie die Adressen unserer Prüf- und Zertifizierungsstellen


Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitsgeber, dass die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Diese Prüfungen werden manchmal verwechselt mit der Prüfung und Zertifizierung, die vor dem Verkauf bzw. der Inbetriebnahme der Produkte stattfindet.

Weiterführende Informationen zu den innerbetrieblichen Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung finden Sie unter Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen