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Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.
Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw.

In den Betrieben der gewerblichen Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes erfolgen vielfältige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in nahezu allen Branchen, z. B. in der chemischen Industrie, in der Bauwirtschaft, in metallverarbeitenden Betrieben oder im Gesundheitsdienst.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass diese Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verhütet werden. Zu diesem Zweck sind sowohl die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als auch ihre Mitglieder, die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, in vielfältiger Weise tätig. Um den Gefährdungen durch Gefahrstoffen vorzubeugen, bieten sie Informationen über verschiedene Medien und im Internet sowie Beratungen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch VII an. Ihre Experten arbeiten auch in staatlichen und eigenen Fachgremien mit, um auf der Vorschriften- und Regelungsebene geeignete, praxisgerechte Vorgaben zu erstellen.

Präventionsausschüsse/Arbeitskreise

Das Thema Gefahrstoffe wird in speziellen Präventionsausschüssen und Arbeitskreisen besprochen:


Neue Regeln "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" (BGR/GUV-SR 2003) und zugehörige Stoffliste (BGR/GUV-SR 2004)

Die Projektgruppe "Gefahrstoffe im Schulbereich" der Fachgruppe "Bildungswesen" und des Arbeitskreises "Gefahrstoffe" der DGUV hat die bisherige Regel "Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht" (GUV-SR 2003) einschließlich der zugehörigen Gefahrstoffliste (GUV-SR 2004) aktualisiert. Die Regeln wurden an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks angepasst und es wurden Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt.

Die Regeln "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" (BGR/GUV-SR 2003) und die zugehörige Gefahrstoffliste (BGR/GUV-SR 2004) gelten für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen im dualen System. Sie geben eine Hilfestellung, wie die Anforderungen des Gefahrstoffrechts in Schulen praxisgerecht umgesetzt werden können.

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