Leitlinie ISO 26000
Mit der als "ISO 26000: Guidance on social responsibility" im Entwurf vorliegenden Leitlinie wird eine allgemein
verständliche Definition des Begriffs "Soziale Verantwortung" (SR) vorgegeben. Daraus werden Prinzipien sozial
verantwortlichen Handelns übertragen auf die Rahmenbedingungen, in denen gesellschaftliche Organisationen wirken: auf
die Einhaltung der Menschenrechte, auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, auf die Umwelt und einen fairen
Wettbewerb auf den globalen Märkten sowie auf der Wahrung der Verbraucherrechte und somit einer
gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Unter Berücksichtigung der Interessen kleiner und mittlerer Unter-nehmen hat die
DGUV im deutschen Spiegelgremium des DIN die Erarbeitung des ISO-Entwurfs beobachtet und kommentiert. Bei der Förderung
und Verbreitung der SR-Prinzipien wird von entscheidender Bedeutung sein, dass global agierende Konzerne erkennen,
welche Standards in Deutschland und Europa durch die staatliche Recht- und Regelsetzung von der Wirtschaft bereits
verbindlich umgesetzt werden. Das SR-Engagement der Unternehmen zu mobilisieren, darf andererseits nicht dazu führen,
dass mit dieser Entwicklung Selbstverständlichkeiten über internationale Normen zu neuen Zertifizierungsverfahren
führen. Der Erfolg der neuen Norm ist daher von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Anliegen von ISO
und DIN.