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Leitlinie ISO 26000

Mit der als "ISO 26000: Guidance on social responsibility" im Entwurf vorliegenden Leitlinie wird eine allgemein verständliche Definition des Begriffs "Soziale Verantwortung" (SR) vorgegeben. Daraus werden Prinzipien sozial verantwortlichen Handelns übertragen auf die Rahmenbedingungen, in denen gesellschaftliche Organisationen wirken: auf die Einhaltung der Menschenrechte, auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, auf die Umwelt und einen fairen Wettbewerb auf den globalen Märkten sowie auf der Wahrung der Verbraucherrechte und somit einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Unter Berücksichtigung der Interessen kleiner und mittlerer Unter-nehmen hat die DGUV im deutschen Spiegelgremium des DIN die Erarbeitung des ISO-Entwurfs beobachtet und kommentiert. Bei der Förderung und Verbreitung der SR-Prinzipien wird von entscheidender Bedeutung sein, dass global agierende Konzerne erkennen, welche Standards in Deutschland und Europa durch die staatliche Recht- und Regelsetzung von der Wirtschaft bereits verbindlich umgesetzt werden. Das SR-Engagement der Unternehmen zu mobilisieren, darf andererseits nicht dazu führen, dass mit dieser Entwicklung Selbstverständlichkeiten über internationale Normen zu neuen Zertifizierungsverfahren führen. Der Erfolg der neuen Norm ist daher von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Anliegen von ISO und DIN.

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