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Unfallversicherungsschutz und Medizinische Versorgung von Schülern und Studierenden

Der Unfallversicherungsschutz von Schülern und Studierenden nach deutschem Recht kann sich auch auf die Teilnahme an Auslandsfahrten (z. B. Lehr- oder Studienfahrten, Schüler-Skikurse, internationaler Schüler-/Studierendenaustausch, Hochschulexkursionen) erstrecken. Näheres erfahren Sie in unserer Broschüre"Sicher im Ausland: Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schüler und Studierende bei Auslandsaufenthalten".

 

so geht's